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Jetzt die schnelle Vespa 125er mit dem PKW-Führerschein fahren

Jetzt die schnelle Vespa 125er mit dem PKW-Führerschein fahrenJetzt die schnelle Vespa 125er mit dem PKW-Führerschein fahren

Große Wechsel-Aktion bei Vespa König: Geben Sie noch mehr Gas – wir machen es möglich

Die neue Regelung der Politik tritt in Kraft!

Wir freuen uns ganz persönlich, dass es nun endlich möglich ist, 125er-Roller mit dem PKW-Führerschein zu fahren.

Die Zustimmung des Bundesrates ist erfolgt, die des Bundestages gilt als sicher – jetzt ist es soweit: Auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, können fortan mit dem Führerschein B196 gefahren werden.

  • Die Führerscheinklasse B196 ist gesetzlich in Kraft getreten.
  • Die neue Fahrerschulung umfasst mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten.
  • Keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich.

Als Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselziffer 196 gelten folgende Punkte:

  • Mindestens 4 theoretische und 5 praktische Unterrichtseinheiten sind zu jeweils 90 Minuten zu absolvieren.
  • Die Führerscheinklasse B muss bereits seit 5 Jahren vorliegen.
  • Das Mindestalter beträgt 25 Jahre.

Tauschen kann so einfach sein, wir machen es möglich.
Sie haben Fragen zu den neuen Bestimmungen, zum Wechsel von 50 auf 125 ccm?

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